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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Fehntjer Grabpflege, Inhaberin Tanja Poelmann, und ihren Auftraggebern über die Pflege und Unterhaltung von Grabstätten.

(2) Maßgeblich für den Umfang der vereinbarten Leistungen sind der jeweilige Grabpflegevertrag sowie gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen, insbesondere die Zusatzvereinbarung zur Wechselbepflanzung.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Grabpflegevertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(4) Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden Friedhofsordnung und sonstigen verbindlichen Bestimmungen des jeweiligen Friedhofsträgers erbracht.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Grabpflegevertrages oder durch eine anderweitig wirksame Vereinbarung zustande.

(2) Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der vom Auftraggeber gewählten Pflegevariante.

(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Pflegeintervalle und Durchführung

(1) Die Grabstätte wird im Rahmen der vereinbarten Pflegeleistungen regelmäßig aufgesucht.

(2) Grundsätzlich erfolgt die Betreuung von April bis einschließlich Oktober wöchentlich und von November bis einschließlich März monatlich. Soweit die gewählte Pflegevariante oder eine gesonderte Vereinbarung abweichende Leistungen vorsieht, gilt diese Vereinbarung.

(3) Der tatsächliche Zeitpunkt eines einzelnen Besuchs kann innerhalb des jeweiligen Pflegezeitraums variieren.

(4) Die Durchführung einzelner Arbeiten kann aufgrund örtlicher Gegebenheiten, Vorgaben des Friedhofsträgers oder außergewöhnlicher Witterungsbedingungen angepasst werden, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht grundlegend verändert wird.

§ 4 Fotodokumentation

Jeder Besuch wird fotografisch dokumentiert. Die Dokumentation dient insbesondere dem Nachweis der durchgeführten Pflegearbeiten. Bei Nutzung eines geschützten Kundenbereichs erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

§ 5 Wechselbepflanzung

(1) Kosten für Pflanzen, Erde, Dünger, Kies, Dekoration und sonstige für die Wechselbepflanzung erforderliche Materialien sind nicht im jährlichen Pflegepreis enthalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Art, Umfang und Preis werden in der Zusatzvereinbarung zur Wechselbepflanzung festgelegt.

(3) Nicht vereinbarte zusätzliche Pflanz- oder Dekorationsarbeiten werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt.

§ 6 Gießservice und Pflanzenpflege

(1) Ein Gießservice wird nur geschuldet, wenn er Bestandteil der gewählten Pflegevariante oder einer gesonderten Vereinbarung ist.

(2) Die Entwicklung und das Anwachsen von Pflanzen können trotz fachgerechter Pflege nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere bei außergewöhnlicher Witterung, Krankheiten, Schädlingsbefall, Frost, Hitze, Sturm oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Fehntjer Grabpflege.

(3) Für vom Auftraggeber selbst eingebrachte oder bereitgestellte Pflanzen wird keine Gewähr für Zustand, Anwachsen oder weitere Entwicklung übernommen, soweit Fehntjer Grabpflege hierfür nicht verantwortlich ist.

§ 7 Gedenk- und Feiertagsservice

Der Gedenk- und Feiertagsservice ist eine gesondert zubuchbare Leistung. Termine und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Sträuße, Gestecke oder sonstige vereinbarte Dekorationen werden zum vereinbarten Termin an der Grabstätte bereitgestellt.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Grabpflegevertrag bzw. in der Zusatzvereinbarung vereinbarten Preise.

(2) Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn diese vereinbart oder beauftragt wurden.

(3) Fehntjer Grabpflege wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(4) Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Grabpflegevertrag wird grundsätzlich für die vereinbarte Erstlaufzeit von einem Jahr geschlossen.

(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgeführt, sofern es nicht gekündigt wird.

(3) Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.

§ 10 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen.

§ 11 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung und informiert Fehntjer Grabpflege über relevante Besonderheiten der Grabstätte. Vorgaben des Friedhofsträgers sind zu beachten.

§ 12 Haftung

(1) Fehntjer Grabpflege haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Schäden durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Sturm, Frost, Hitze, Trockenheit, Überschwemmung, Vandalismus, Diebstahl, Wild- oder Tierschäden, Krankheiten oder Schädlingsbefall besteht keine Haftung, soweit diese nicht durch eine Pflichtverletzung von Fehntjer Grabpflege verursacht wurden.

(4) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 13 Beanstandungen

Beanstandungen sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Fehntjer Grabpflege erhält die Möglichkeit, berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und – soweit möglich und erforderlich – nachzubessern. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 14 Friedhofsordnung

Es gelten die jeweils maßgeblichen Friedhofsordnungen, Gestaltungs- und Pflegevorschriften des jeweiligen Friedhofsträgers. Änderungen können dazu führen, dass einzelne Arbeiten künftig nicht mehr oder nur verändert ausgeführt werden dürfen.

§ 15 Widerrufsrecht

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen kann grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen. Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird, soweit erforderlich, zusammen mit den Vertragsunterlagen bereitgestellt.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Fehntjer Grabpflege.

§ 17 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mitgeteilt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026